AGB´s


Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Bestätigung in Textform, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Vertretern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns in Textform bestätigt worden sind.

2. Preise

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lieferwerk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Werkzeuge

Werkzeuge, die aufgrund unserer Erfahrungen und Zeichnungen entweder durch uns oder von unseren Abnehmern angefertigt werden, gehen auch bei Berechnung von Kosten in unser Eigentum über.

4. Lieferungen

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die die terminmäßige Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

Wir behalten uns das Recht vor, im Allgemeinen 10 % mehr oder weniger als in Auftrag gegeben zu liefern. Bei Annahme von Kleinaufträgen behalten wir uns die Inrechnungstellung einer Mindestkostenpauschale vor.

Lieferungen ins Ausland bedürfen wegen der Patentlage unserer Zustimmung. Wir behalten uns das Recht der Mitwirkung zur Erlangung von Schutzansprüchen vor, die für Konstruktionen in Verbindung mit von uns gelieferten Teilen gestellt werden sollten.

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Geschäfte.

Sonderanfertigungen können nicht annulliert werden.

5. Sicherungen

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Das vorbehaltene Eigentum an den Waren erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr sind sich die Vertragsparteien einig, dass wir hinsichtlich der durch Umbildung geschaffenen neuen Sachen Eigentümer bzw. Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache werden und dass der Käufer die neue einheitliche Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils für uns unentgeltlich verwahrt. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus dieser hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

6. Zahlungen

Unsere Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt und sind ausschließlich auf die angegebenen Konten zu bezahlen.

Sie sind zahlbar

− innerhalb 14 Tagen mit 2%-Skonto
− ansonsten innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum

Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir – vorbehaltlich weiterer Ansprüche – Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.

7. Schutzrechte

Für die von uns vertriebenen Erzeugnisse bestehende zahlreiche in- und ausländische Schutzrechte. Wir empfehlen daher unseren Kunden im Falle beabsichtigter Anmeldung von Schutzrechten, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

8. Gewährleistungsbestimmungen

Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware, jedenfalls aber vor deren Einbau oder Weiterveräußerung in Textform vorzubringen.

Alle von uns zu vertretenden Mängel werden in unseren Werkstätten kostenfrei beseitigt.

Sollte die Mängelbeseitigung nicht möglich sein bzw. fehlschlagen, erfolgt eine entsprechende Gutschrift bzw. kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art lehnen wir ab.

9. Änderungen

Jede Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung in Textform. Maßgebend für unsere Lieferungen sind ausschließlich diese Bedingungen. Werden diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise abgeändert, so bleiben unsere übrigen Bedingungen gültig. Sollten Vereinbarungen, die in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthalten sind, der Rechtswirksamkeit ermangeln, bleiben dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam.

10. Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen in jedem Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung.